Wer erhält Lebensmittel?
Berechtigt sind Menschen aus Bad Schwartau, Stockelsdorf, Ratekau die folgende Leistungen beziehen: Arbeitslosengeld (ALG) II, Grundsicherungsleistungen, Asylbewerberleistungen, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld
Berechtigt sind Menschen aus Bad Schwartau, Stockelsdorf, Ratekau die folgende Leistungen beziehen: Arbeitslosengeld (ALG) II, Grundsicherungsleistungen, Asylbewerberleistungen, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld
Es werden Lebensmittel gesammelt, die qualitativ noch einwandfrei sind, aber von Supermärkten, Bäckereien usw. aussortiert werden. Das geschieht z.B., wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht wird, oder wenn die Verpackung defekt ist.
Erwachsene Einzelpersonen zahlen für die Waren, die sie erhalten, einen Grundbetrag von 2,00 €. Familien zahlen einen Beitrag ab 4,00 €. Ein Teil der laufenden Kosten der Tafel soll damit gedeckt werden.
Wenn Sie zu dem berechtigten Personenkreis gehören, haben Sie die Möglichkeit, an einem bestimmten Tag in der Woche bei der Bad Schwartauer Tafel Kunde zu werden.
Das Problem:
Auch in unserer Stadt gibt es viele Menschen, die sich in großer existenzieller Not befinden und deshalb Schwierigkeiten haben, sich die Nahrungsmittel zu kaufen, die sie dringend benötigen.
Auf der anderen Seite gibt es eine ganze Menge von überschüssigen Lebensmitteln, die in Bäckereien, Hotels, bei Metzgern und in Großmärkten nicht verbraucht werden, obwohl sie durchaus verwendet werden könnten. Das Netz zu spinnen zwischen Gebern und Nehmern, dies ist das überaus erfolgreiche Konzept der Tafeln.
Die Tafeln helfen!
Wenn Sie uns helfen möchten:
Spendenkonto DE77 2135 2240 0002 0451 77